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Welche Vorteile hat eine Registrierung bei ANIMALDATA.COM?

Eine Registrierung bei ANIMALDATA.COM bietet doppelte Sicherheit für Ihr Tier: ANIMALDATA.COM stellt Halsbandanhänger mit der ANIMALDATA.COM- Hotline-Telefonnummer zur Verfügung. So können Sie von jedem Auffinder Ihres Tieres unmittelbar per Handy als Tierbesitzer erfragt werden.

Diesen Notfallanhänger samt Hotlineservice erhalten alle Hundebesitzer von ANIMALDATA.COM kostenlos und ohne Aufwand für eine Gravur der Telefonnummer. Die Hotline informiert Sie, sollten Sie momentan nicht erreichbar sein.

Unabhängig davon kann die Mikrochipnummer über die ANIMALDATA.COM-Webseite weltweit online abgefragt und Sie als Tierbesitzer ermittelt werden. Die Vernetzung über EUROPETNET und PETMAXX gewährleistet auch im Ausland die Rückführung Ihres Tieres.

Bei einer Registrierung bei ANIMALDATA.COM werden die Registrierkosten nur einmal fällig! Alle späteren Änderungen oder Besitzerwechsel erfolgen kostenlos!
Bei Hunden erfolgt die Meldung an die amtliche Heimtierdatenbank durch ANIMALDATA.COM bei jeder Neuregistrierung und jedem Besitzerwechsel automatisch und kostenlos, wenn alle erforderlichen Daten angegeben wurden. Eine zusätzliche Meldung an die Heimtierdatenbank über ein anderes Portal ist daher nicht erforderlich!

Hinweis! Die Webadresse www.heimtierdatenbank.at ist irreführend, da sie nicht zur Heimtierdatenbank sondern zu einer privaten Datenbank verlinkt!
Die offizielle Webseite der amtlichen Heimtierdatenbank finden Sie unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at.


Wie kann ich eine Datenänderung durchführen oder den Tod meines Tieres melden?

Um eine Datenänderung, einen Besitzerwechsel durchzuführen oder den Tod eines Tieres zu melden, müssen Sie sich als Tierbesitzer unter dem Menüpunkt Login für Tierbesitzer - Einzeltier einloggen.
Als Zugangskennung ist die Mikrochipnummer des Tieres anzugeben. Neben dem persönlichen Passwort des Tierbesitzers, kann auch der Änderungscode in der rechten unteren Ecke der ANIMALDATA.COM-PetCard oder bei Hunden und Zuchtkatzen, die Registriernummer der Heimtierdatenbank verwendet werden.
Im Tierbesitzerbereich stehen dann die Menüpunkte Daten ändern, Besitzerwechsel oder Tod des Tieres melden zur Verfügung.


Ich habe mein Passwort vergessen. Welche Möglichkeit gibt es, um mich wieder einloggen zu können?

Wenn Sie sich über keine der angegebenen Möglichkeiten einloggen können, kann Ihr Passwort von ANIMALDATA.COM auch gerne neu gesetzt werden. Hierfür müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über den Datensatz ausreichend nachweisen:

Als Nachweis übermitteln Sie bitte Kopien eines Lichtbildausweises des eingetragenen Tierhalters und Kopien der Seiten mit der Mikrochipnummer und dem eingetragenen Tierhalter aus dem Impfpass Ihres Tieres an office@animaldata.com.


Ich wollte mich als neuer Besitzer eintragen, konnte aber den Vornamen des Vorbesitzers nicht ändern, da das Feld grau hinterlegt ist!

Um einen Besitzerwechsel durchzuführen, steht der Menüpunkt Besitzerwechsel zur Verfügung. Damit wird sicher gestellt, dass in einem ersten Schritt die Daten des Vorbesitzers samt allen Passwörtern gelöscht werden. In einem zweiten Schritt müssen dann die Daten des neuen Besitzers mit einem neuen Wunschpasswort eingegeben werden.

Dieser Service erfolgt kostenlos und daher OHNE Zusendung einer ANIMALDATA.COM-PetCard. Bestellen Sie diese unter dem Menpunkt 'SHOP' auf der ANIMALDATA.COM-Webseite. Verwenden Sie als Passwort den Code in der rechten unteren Ecke Ihrer ANIMALDATA.COM-PetCard, um sich einzuloggen und auch um kuenftig Aenderungen selbst vorzunehmen!.


Ich möchte ein Tier auf mich ummelden, das schon in einer ungarischen Datenbank registriert ist!

Ein Ummelden von Tieren ist nur innerhalb der Datenbank ANIMALDATA.COM möglich. Ein Ummelden von einer ausländischen oder einer anderen österreichischen Datenbank zu ANIMALDATA.COM ist nicht möglich. In diesen Fällen ist eine Neuregistrierung unter dem Menüpunkt Tier registrieren erforderlich.

Auch ein Ummelden von Tierheimtieren auf einen neuen Besitzer hat immer über den Menüpunkt Tier registrieren zu erfolgen.


Ich habe meinen Hund schon vor Jahren chippen und registrieren lassen. Trotzdem wurde ich von der Behörde aufgefordert, meinen Hund in der Heimtierdatenbank (HDB) registrieren zu lassen.

Die Registrierungspflicht in der HDB existiert erst seit Juli 2008 auf Grund einer neuen Bestimmung im Tierschutzgesetz (§24a) und erfordert die zusätzliche Angabe des Geburtsdatums und einer Ausweisnummer des Tierbesitzers sowie des Haltungsbeginns des Hundes.

Diese Daten können bei ANIMALDATA.COM im Tierbesitzerbereich einfach nachgetragen werden. Sind ALLE erforderlichen Daten ergänzt, erfolgt die Meldung an die amtliche Heimtierdatenbank durch ANIMALDATA.COM automatisch und kostenlos.

Unmittelbar im Anschluss wird dem Tierbesitzer die Registriernummer der amtlichen Heimtierdatenbank mittels E-Mail oder SMS mitgeteilt. Ebenso kann eine Bestätigung mit der amtlichen Registriernummer ausgedruckt und der Behörde als Nachweis vorgelegt werden.

Um rasch überprüfen zu können, ob ein Hund bereits an die HDB gemeldet wurde, wird bei der Abfrage der Mikrochipnummer aller gemeldeten Hunde ein entsprechender Hinweis zurückgegeben:

Rex ist auch in der amtlichen Hundedatenbank registriert!  


Ich habe noch immer keine neue Karte erhalten, obwohl ich mein Tier schon vor längerer Zeit auf mich umregistriert habe!

Änderungen und Besitzerwechsel, erfolgen bei ANIMALDATA.COM kostenlos,ohne Zusendung einer neuen ANIMALDATA.COM-PetCard! Diese kann aber kostenpflichtig bestellt werden. Eine aktuelle Registrierungsbestätigung kann im Login-Bereich kostenfrei ausgedruckt werden.


Wie bestelle ich eine neue ANIMALDATA.COM-Notfallplakette oder eine neue ANIMALDATA.COM-PetCard?

Gerne schicken wir eine neue Marke!
Wir bitten Sie aber um Verstaendnis, dass wir hierfuer unsere Unkosten verrechnen muessen. Bestellen Sie diese unter dem Menpunkt 'SHOP' auf der ANIMALDATA.COM-Webseite. Verwenden Sie als Passwort den Code in der rechten unteren Ecke Ihrer ANIMALDATA.COM-PetCard, um sich einzuloggen und auch um kuenftig Aenderungen selbst vorzunehmen! Die neue Notfallplakette erhalten Sie dann umgehend. Bei Bedarf können auch mehrere Marken (z.B. für den Schlüsselbund) oder Karten (z.B. für die Brieftasche des Gatten) bestellen.


Warum verlangt mein Tierarzt wesentlich mehr als den Online-Preis, um mein Tier bei ANIMALDATA.COM zu registrieren?

Ihr Tierarzt ist ein freiberuflicher Unternehmer, der für seine Mühewaltung und Zeitaufwand einen Tarif entsprechend der tierärztlichen Honorarordnung verrechnen muss. Wenn er für Sie tätig wird, trifft ihn auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, zu welcher die Kontrolle der Mikrochipnummer am Tier zählt. Wahrscheinlich haben Sie auch Fragen zur Mikrochipkennzeichnung, zur amtlichen Registrierungspflicht und anderen Dingen, welche die Zeit Ihres Tierarztes in Anspruch nehmen. Eine viertel Stunde ist da schnell verstrichen, weshalb die Verrechnung einer Mindest-Ordinationsgebühr ab einer Höhe von EU 30,- zusätzlich zur Registriergebühr bei ANIMALDATA.COM berechtigt ist.

Wenn Sie keine Fragen an Ihren Tierarzt haben können Sie auch selbst eine Eigenregistrierung über die ANIMALDATA.COM-Webseite durchführen. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie unverbindlich einen Tierarzt als Servicestelle auswählen, der für Sie Änderungen und Ergänzungen vornehmen kann, wenn Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben.
Die Registrierkosten müssen Sie bei der Eigenregistrierung mittels Kreditkarte, Netbanking oder Banküberweisung begleichen.


Ich habe ein Tier übernommen und möchte es jetzt auf mich registrieren. Wie gehe ich vor?

Da das Tier noch auf den Vorbesitzer registriert ist, muss es vor einer Neuregistrierung abgemeldet werden.
Dies kann auch durch Sie erfolgen, wenn Ihnen der Vorbesitzer seinen Änderungscode bekannt gibt. Sie finden diesen auch in der rechten unteren Ecke der ANIMALDATA.COM-PetCard.
Sollte die Erstregistrierung des Tieres vor 2008 erfolgt sein, ist meist das Geburtsdatum des Vorbesitzers als Änderungspasswort eingetragen, weshalb sie dieses von Ihm erfragen müssen. Beachten Sie in diesem Fall bitte das Eingabeformat (dd.mm.jj) und vergessen Sie nicht die Punkte zwischen den Ziffern.
Mit diesem Änderungscode und der Mikrochipnummer müssen Sie sich unter dem Menüpunkt > TIERBESITZER LOGIN einloggen um anschließend die Option > BESITZERWECHSEL zu wählen und genau den Anweisungen zu folgen.



Nicht größer als ein Reiskorn ist ein Mikrochiptransponder, der zur elektronischen Kennzeichnung von Heimtieren verwendet wird. Diese Art der Kennzeichnung ist für Tiere jeder Rasse und in jedem Alter möglich. Die Implantation des Mikrochiptransponders durch den Tierarzt ist völlig schmerzfrei und erfordert keine Betäubung des Tieres.

Mikrochiptransponder bestehen aus einem elektronischen System, eingegossen in Kunststoff oder in einer Kapsel aus Glas, sind gewebsverträglich und können mittels Injektion unter die Haut des Tieres implantiert werden. Sie sind elektrisch inaktiv und senden keine Strahlung aus. Erst aktiviert durch ein Lesegerät wird die gespeicherte Nummer ablesbar.

Mikrochipnummern nach ISO-Norm bestehen aus 15 Ziffern, sind weltweit einmalig und stellen daher eine eindeutige Identifizierung sicher. Die Rückführung eines gefundenen Tieres zu seinem Besitzer im Fall des Entlaufens oder Diebstahls ist aber nur dann möglich, wenn die Mikrochipnummer in einer allgemein zugänglichen Datenbank wie ANIMALDATA.COM gespeichert und ihre Abfrage für jedermann zu jeder Zeit möglich ist.

Internetabfrage und eine Notrufhotline garantieren bei ANIMALDATA.COM sofortige und weltweite Sicherheit für registrierte Heimtiere. Die weltweite Verknüpfung mit den anderen Mikrochipdatenbanken über EUROPETNET und PETMAXX unterstützen die Suche im Ausland.

ANIMALDATA.COM steht für Abfragen weltweit, 24 Stunden täglich, an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.

Der Mikrochiptransponder PDF >>


Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Zuchtkatzen in Österreich:

Gemäß § 24a Tierschutzgesetz, müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde und Zuchtkatzen mittels Mikrochips gekennzeichnet und registriert werden. Hundewelpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und an die amtliche Heimtierdatenbank (HDB) zu melden.

Katzenwelpen, die zur Zucht verwendet werden sollen, sind spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne mittels Mikrochips zu kennzeichen und bis spätestens ein Monat danach an die amtliche Heimtierdatenbank (HDB) zu melden.

Als Registrierstelle für die HDB nimmt ANIMALDATA.COM bei allen Registrierungen die Meldung automatisch vor, wenn die gesetzlich geforderten Pflichtdaten angegeben wurden. Es sind dies das Geburtsdatum des Tierhalters, die Nummer eines Ausweises, das Datum des Haltungsbeginns und das Geburtsland des Tieres.

Bei Hunden und Zuchtkatzen, die ohne amtliche Meldung bei ANIMALDATA.COM registriert wurde, muss jeder Tierbesitzer diese Daten ergänzen.

Bei ANIMALDATA.COM kann diese Datenergänzung vom Tierbesitzer oder Tierarzt kostenlos über die Änderungsseiten durchgeführt werden, wobei bei Zuchtkatzen die Tierart von 'Katze' auf 'Zuchtkatze' zu ändern ist. Die Weiterleitung an das amtliche Register erfolgt unmittelbar, wenn alle vorgeschriebenen Felder ausgefüllt sind.

Nach der Registrierung kann eine Bestätigung über die erfolgte Registrierung mit der amtlichen Registriernummer ausgedruckt werden.

Tierbesitzer, welche diesen Servicedienst nicht nutzen wollen, können die amtliche Meldung auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Magistrat erstatten, wobei nach Bundesländern unterschiedliche Gebühren (z.B. Wien: EU 20,84 / NÖ: EU 20,80 / OÖ: EU 20,30 / Stmk: EU 24,50 / Tirol: EU 28,20) anfallen.

Wichtige Hinweise:

Tiere, die selbst bei der Behörde registriert werden, sind bei ANIMALDATA.COM NICHT abfragbar!

Die Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz hat unabhängig von der Meldung für die Hundesteuer, die bis auf weiteres noch bei der Gemeinde durchzuführen ist, zu erfolgen!

Gem. § 24a Abs. 7 Tierschutzgesetz sind Gemeinden berechtigt, die Heimtierdatenbank zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben einzusehen. Es ist daher möglich, dass für Hunde, die noch nicht der Gemeinde gemeldet wurden, die Hundesteuer vorgeschrieben wird.

Die Webadresse www.heimtierdatenbank.at ist irreführend, da sie nicht zur Heimtierdatenbank sondern zu einer privaten Datenbank verlinkt! Die offizielle Webseite der amtlichen Heimtierdatenbank finden Sie unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at.

Chippflicht für Hunde und Zuchtkatzen in Österreich >
Tierschutzgesetz § 24a >

Definition des Begriffs Zuchtkatze:

§ 24a Tierschutzgesetz definiert Zuchtkatzen als Katzen, die zur Zucht verwendet werden oder verwendet werden sollen, worunter landläufig die Zuchttiere von Züchtern zu verstehen sind.

An anderer Stelle definiert das Tierschutzgesetz den Begriff der Zucht, wonach nicht nur die gezielte sondern auch die nicht verhinderte Anpaarung von Tieren zu verstehen ist. Behörden mit dieser Rechtsansicht, sehen im Freigang aller unkastrierter Katzen, eine Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes! Dieser Rechtsstandpunkt, kann einem Merkblatt der NÖ Tierschutzombudsstelle entnommen werden, wonach alle Katzen mit Freigang zu kastrieren oder mittels Mikrochips zu kennzeichnen und als Zuchtkatze zu registrieren sind!

Chip- und Registrierungspflicht für bestimmte Hunderassen in Österreich:

Neben dem Tierschutzgesetz, schreiben auch die Tierhaltegesetze einiger Bundesländer die Mikrochipkennzeichnung für bestimmte Hunderassen vor.

In Niederösterreich gelten Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen jedenfalls als "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential", die nur gehalten werden dürfen, wennn sie mittels Mikrochips gekennzeichnet und registriert sind und der Tierhalter einen Sachkundenachweis für das Halten erbracht hat.

In Wien gelten ausser dem Bandog darüber hinaus der Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff und Bullmastiff als "hundeführerscheinpflichtig" im Sinn des Wiener Tierhaltegesetzes.

Um zur 'Hundeführerscheinprüfung' zugelassen zu werden, muss der Nachweis erbracht werden über
* die Verlässlichkeit des Hundehalters,
* ein Mindestalter von 16 Jahren,
* die Mikrochipkennzeichnung,
* die Begleichung der Hundesteuer und
* einen ausreichenden Versicherungsschutz.

Mikrochipkennzeichnung von Exoten:

Das Artenschutzgesetz , welches den Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten regelt, sieht praktisch für alle Wildtierarten, die individuelle Kennzeichnung mittels Mikrochiptransponders vor.

Nur wenn das Tier morphologische Besonderheiten, wie etwa Narben, Verwachsungen, irreguläre Beschuppungen oder andere Anomalien, aufweist, die eine eindeutige Wiedererkennung ermöglichen, kann eine Fotodokumentation dieser Körpermerkmale, die Kennzeichnung mittels Mikrochips ersetzen. Für jene Tiere, die für die Mikrochipkennzeichnung zu klein sind, das sind Vögel unter 200g Körpergewicht oder Fische mit einer Körperlänge von weniger als 40 cm, sind andere Arten der Kennzeichnung möglich.

Die Arten−Kennzeichnungsverordnung, BGBl. 164/2006, legt fest, welche Tierarten mittels Mikrochips und welche mit anderen Dokumentationsmethoden zu identifizieren sind.

Arten-Kennzeichnungsverordnung 2006
Arten-Kennzeichnungsverordnung 2006 Anlage

Mikrochipkennzeichnung von Pferden:

Seit 2009 müssen auch alle Pferde innerhalb der EU mittels Mikrochips gekennzeichnet sein. Hierbei dient der Mikrochip nur indirekt der Identifikation des Pferdes. Diese erfolgt nämlich durch durch die Lebensnummer (Universal Equine Life Number - UELN-Nummer) die im Pferdepass ('Identifizierungsdokument') eingetragen ist, ebenso wie die Mikrochipnummer, die aber nur der Zuordnung des Pferdes zu diesem Pass dient.

Zur Ausstellung der Identifizierungsdokumente sind nur bestimmte, vom Gesundheitsministerium anerkannte Stellen befugt. ANIMALDATA.COM ist keine Stelle zur Ausstellung von Identifizierungsdokumenten!

Stellen zur Ausstellung von Identifizierungsdokumenten>>
Equidenpassverordnung (EG) Nr. 2015/262   >>
Verordnung (EG) Nr. 504/2008   >>
Tierkennzeichnungsverordnung 2009 >>

Die Kennzeichnung mittels Mikrochips ist Vorraussetzung für jeden Reiseverkehr mit Tieren. Die Mikrochipnummer und eine zumindest 21 Tage zurückliegende bzw. ordnungsgemäß aufgefrischte Tollwutschutzimpfung müssen in einem EU-Heimtierausweis, den jeder Tierarzt ausstellt, eingetragen sein.

Sollten Sie beabsichtigen mit Ihrem vierbeinigen Freund außerhalb der EU zu verreisen, müssen Sie auch eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper durchführen lassen, die zumindest 3 Monate vor der Rückkehr in die EU erfolgt sein muss.

Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Reisen nach Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt und in die zu EU-Staaten gehörigen Gebiete: Grönland, Färöer Inseln, Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla, Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Reunion, Gibraltar, Azoren und Madeira sowie nach: Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Weißrussland, Kanada, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, St. Lucia, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Trinidad und Tobago, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanisch-Samoa, Guam, Nördliche Marianen, Puerto Rico und Amerikanische Jungferninseln), St. Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Wallis, Futuna und Mayotte sofern diese Staaten auf dem direkten Weg (Luftweg) erreicht werden und auch die Rückreise auf direktem Weg erfolgt.

Diese Bestimmung hat besondere Bedeutung bei Reisen, die auf dem Landweg über den Balkan nach Griechenland führen, da Serbien und Montenegro nicht zu den oben genannten Staaten zählen, sodass in diesem Fall auch bei der Durchreise eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper für die Wiedereinfuhr in die EU erforderlich ist.

Reisen mit Hund, Katz & Co PDF   >>

Reiseverkehr innergemeinschaftlich  INFO BMG 2015  >>
Reiseverkehr aus Drittstaaten              INFO BMG 2015  >>

Reisebestimmungen für Hund & Katz - PETS ON TOUR >>
Reisen nach Großbritannien - GOV UK >> /  Visit Britain >>



ANIMALDATA.COM ist als Tierkennzeichendatenbank ausgelegt, um im Fall des Falles den Besitzer eines entlaufenen Tieres durch unmittelbare Online-Abfrage zu ermitteln. Zur Abfrage des Tierbesitzers anhand der Notfallanhängernummer, steht eine eigene Telefonhotline zur Verfügung.

Das primäre Interesse jedes Tierfreundes ist jedoch stets die aktive Tiersuche, sollte der vierbeinige Freund einmal verloren gehen.

Für diesen Fall der Fälle bietet ANIMALDATA.COM unter dem Titel "Tiersuche Express" einen automatischen Informationsdienst, der die nächstgelegenen Tierärzte und Tierheime über das Entlaufen eines Tieres mittels E-Mails informiert.

Jeder bei ANIMALDATA.COM eingetragene Tierarzt und jedes Tierheim in einem Umkreis von 100 km um den Punkt des Entlaufens erfährt mittels E-Mails die Mikrochipnummer des Tieres, das Nationale, den Zeitpunkt und Ort, wo das Tier zuletzt gesehen wurde sowie die Telefonnummer des Tierbesitzers mit dem Ersuchen, diesen zu kontaktieren, sollte das beschriebene Tier in der Ordination vorgestellt oder im Tierheim abgegeben werden.

Tiersuche Express >


Immer wieder wird die Frage nach der "Vernetzung" der unterschiedlichen Mikrochipdatenbaken an ANIMALDATA.COM gestellt, insbesondere, wie der Tierbesitzer eines im Ausland entlaufenen Hundes ermittelt werden kann.

Hierzu ist grundlegend festzustellen, dass eine echte Vernetzung wegen der unterschiedlichen technischen Systeme und Rechtsgrundlagen, unter welchen die Daten der Tierbesitzer und Ihrer Tiere gespeichert wurden, nicht möglich ist sondern nur im Wege übergeordneter Einrichtungen, die Auskunft darüber geben, in welcher Datenbank ein Tier registriert ist und dann erst zur eigentlichen Abfrage des Tierbesitzers überleitet.

ANIMALDATA.COM ist eine der wenigen Datenbanken die über beide Metasuchmaschinen für Mikrochipnummern PETMAXX UND EUROPETNET derart vernetzt ist.

Die Mitgliedschaft bei EUROPETNET und PETMAXX stellt sicher, dass der Besitzer eines verlorenen Tieres auch bei jeder Abfrage im Ausland sofort bei ANIMALDATA.COM ermittelt werden kann.


Um eine Datenänderung oder einen Besitzerwechsel vorzunehmen, ist die Zustimmung des eingetragenen Tierhalters erforderlich, weshalb ein Einloggen unter TIERBESITZER LOGIN mit Mikrochipnummer und Passwort erforderlich ist.

Als Änderungspasswort kann der Code in der rechten unteren Ecke der ANIMAL-DATA.COM-PetCard, das persönliche Passwort des Tierhalters, bei Hunden und Zuchtkatzen auch die Registriernummer der amtlichen Heimtierdatenbank verwendet werden. Hat der Tierhalter sein Geburtsdatum als Passwort eingetragen, muss dieses im Format dd.mm.jj (z.B: 01.02.09) angegeben werden.

Kann kein Passwort in Erfahrung gebracht werden, muss ein Nachweis über das rechtmäßige Eigentum des Tieres (Kopie vom Kaufvertrag, der Übernahmebestätigung eines Tierheims, des Impfpasses mit eingetragenem Halter bzw. Vorbesitzer...) an office@animaldata.com übermittelt werden, damit ein neues Passwort gesetzt werden kann.

Unter dem Menüpunkt Daten ändern können die Adresse, die Telefonnummer, der Zuname (bei Heirat) geändert und die Daten für die Amtliche Tieregistrierung eingetragen werden.

Unter dem Menüpunkt Besitzerwechsel kann ein Wechsel des Tierbesitzers durchgeführt werden.

Alle Änderungen oder Besitzerwechsel erfolgen bei bezahlten Registrierungen kostenlos, daher aber OHNE Zusendung einer ANIMALDATA.COM-PetCard oder Notfallplakette! Diese können unmittelbar im Shop bestellt werden.



Tierbesitzer mehrerer Tiere, bei denen die gleiche E-Mailadresse und das gleiche Passwort hinterlegt sind, können sich damit unter dem Menüpunkt "Login für Tierbesitzer - mehrere Tiere" einloggen.

Damit alle Tiere eines Tierbesitzers in diesem Tierbesitzerkonto aufscheinen, muss die aktuelle E-Mail-Adresse bei diesen Datensätzen allenfalls ergänzt und das Passwort angepasst werden. Diese Änderungen müssen zuvor unter dem Menüpunkt "Login für Tierbesitzer – Einzeltier: Ändern..." vorgenommen werden.

Tiere, von denen Mikrochipnummer und das individuelle Passwort bekannt sind, können mit diesem Konto verknüpft werden. Neue Tiere werden automatisch auf den Namen des Tierbesitzers registriert. Spätere Bilduploads, Datenänderungen, Besitzerwechsel und Vermisstmeldungen sind dann bei allen Tieren ohne neuerliche Passworteingabe möglich.

Besonders einfach ist die Einrichtung eines Tierbesitzerkontos zur Verwaltung mehrerer Tiere über bestehende Zugangskennungen von Google > oder Facebook >, da hier das Merken eines neuen Passworts gänzlich entfällt und auch eine veraltete E-Mailadresse kein Hindernis zum Einloggen werden kann.

ANIMALDATA.COM hat bei Facebook eine öffentliche Seite mit allgemeinen Themen um die Mikrochipkennzeichnung und Registrierung eingerichtet. Nutzen Sie diese Seite, um selbst Beiträge einzustellen oder Ihren Freundeskreis über die Wichtigkeit der Kennzeichnung ihrer vierbeinigen Freunde mittels Mikrochips und der Registrierung bei ANIMALDATA.COM für die Zurückführung eines Ausreißers zum Tierbesitzer zu informieren.

Info zum Facebook- oder GOOGLE-Login bei ANIMALDATA.COM >>