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Mit der elektronischen Kennzeichnung und Registrierung ihres Tieres haben Sie für den Fall des Verlustes bestmöglich vorgesorgt wird, rasch wieder mit Ihrem vierbeinigen Freund vereint zu sein.

Die Kennzeichnung mittels Mikrochips ist aber auch Vorraussetzung für den Reiseverkehr mit Tieren.

Die Mikrochipnummer und eine zumindest 21 Tage zurückliegende bzw. ordnungsgemäß aufgefrischte Tollwutschutzimpfung müssen in einem EU-Heimtierausweis, den jeder Tierarzt ausstellt, eingetragen sein.

Sollten Sie beabsichtigen mit Ihrem vierbeinigen Freund  außerhalb der EU zu verreisen, müssen Sie auch eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper durchführen lassen, die zumindest 3 Monate vor der Rückkehr in die EU erfolgt sein muss.

Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Reisen nach Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt und in die zu EU-Staaten gehörigen Gebiete: Grönland, Färöer Inseln, Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla, Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, Gibraltar, Azoren und Madeira
sowie nach: Ascension, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Mayotte, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Niederländische Antillen, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, St. Kitts und Nevis, Trinidad und Tobago, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Guam), St. Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Wallis und Futuna, sofern diese Staaten auf dem direkten Weg (Luftweg) erreicht werden und auch die Rückreise auf direktem Weg erfolgt.

Diese Bestimmung hat besondere Bedeutung bei Reisen, die auf dem Landweg über den Balkan nach Griechenland führen, da Serbien und Montenegro nicht zu den oben genannten Staaten zählen, sodass in diesem Fall auch bei der Durchreise eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper für die Wiedereinfuhr in die EU erforderlich ist.


   Reiseverkehr innergemeinschaftlich  INFO EU  >>

   Reiseverkehr aus Drittstaaten Bescheinigung (233 kB) >>

 

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